Zitat:
„Eine Gewerkschaft sollte für alle da sein – unabhängig ihres Status. Ich benötige keine „Kuschelworte“ über Hartz IV vom Bundesverband und Vorstand, sondern: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“ So
Nachdem ver.di Hamburg den Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren gegen Jobcenter team.arbeit.hamburg und meiner Freistellung aus dem April 2013 nur durch mehrmaligen öffentlichen Druck durch Verbände, anderen Gewerkschaftskreisen und Aktivisten zu 50% übernommen hat, haben sie nun den Rechtsschutz erneut komplett im weiteren Verfahren (Berufung) eingestellt. Das Urteil aus dem Arbeitsgerichtsverfahren im Juni 2015 liegt uns nun seit September vor und wir haben selbstverständlich Berufung eingelegt, um vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zu klagen. Ver.di Hamburg und nun auch die Rechtsstelle der Bundesverwaltung ver.di Berlin lehnen den weiteren Rechtsschutz u.a. mit folgenden Begründungen ab:
Zum einen hätte ich im Vorfeld den weiteren Rechtsschutz beantragen müssen. Mit dem Entwurf der Berufung und der Zusendung des Entwurfes an ver.di Hamburg durch meinen Anwalt wurde dieses getan. Das wird als Eingabe bei Gericht gesehen. Das Wort „Entwurf“ wird hier ignoriert. Hängen sie sich nun an einen vermeintlichen Formfehler auf, sind die anderen Begründungen jedoch aus…
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